Kinder über 3 Jahren
Jahres-einkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche |
---|---|---|
bis 49.084 | 70,73 | 78,59 |
bis 61.355 | 112,85 | 125,39 |
bis 78.000 | 148,46 | 164,96 |
bis 100.000 | 178,15 | 197,95 |
4 weitere Zeilen
Wie viel kostet ein Kitaplatz in NRW?
Warum ist die Kinderbetreuung so teuer? Kurz und Knapp
Alle Kindertageseinrichtungen (privat, freigemeinnützig, konfessionell) in NRW arbeiten unter ähnlichen Finanzierungsbedingungen, Die Finanzierung von Kitas erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen, die kommunalen Jugendämter und die einzelnen Einrichtungsträger. Die Eltern zahlen durch die einkommensabhängigen Elternbeiträge unter 20% der kommunalen Kita-Ausgaben, wobei es gute Gründe für als auch gegen die Erhebung von Elternbeiträgen gibt.
Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen kostet eine Menge Geld: Gebäude und Außenanlagen, Inneneinrichtungen, Strom, Heizung, Wasser, Personal und vieles mehr muss finanziert werden. Nach einer Rechnung des ehemaligen NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans von 2016 kostet ein Kita-Platz in NRW durchschnittlich 830,- EUR pro Monat. Doch woher kommt das Geld dafür?
Welches Kita-Jahr ist frei NRW?
8. Weiteres elternbeitragsfreies Jahr — Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zielgenau und spürbar entlastet: Die letzten zwei Jahre von der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei. Der Einnahmeausfall der Kommunen in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird ihnen vollumfänglich erstattet.
Bis wann gilt ein Kind als U3 NRW?
Alle Kitas in Ahlen bieten eine Betreuung von unterdreijährigen Kindern („U3-Betreuung») an. Der gesetzliche Stichtag für die Einteilung „U3″ ist der 01.11. des jeweiligen Jahres. Wenn das Kind vor dem Stichtag 3 Jahre alt wird, gilt es für das jeweilige Kita-Jahr (01.08.-31.07.) nicht mehr als U3-Kind.
Wird das Kind nach dem 01.11. des Jahres 3 Jahre alt, gilt es für das jeweilige Kita-Jahr als U3-Kind, es sei denn die tatsächliche Aufnahme in die Einrichtung erfolgt nach dem 3. Geburtstag. Für die U2-Betreuung gilt derselbe Stichtag: Kinder, die erst nach dem 01.11. des Jahres 2 Jahre alt werden, können in einer Kita nur in der sog.
„Gruppenform 2″ betreut werden. Diese Gruppenform wird in Ahlen von folgenden Kindergärten angeboten: AWO-Kindergarten „Im Brunnenfeld», Im Brunnenfeld, 34, 59229 Ahlen Kath. Kindergarten „St. Lambertus», Lambertistr.21, 59229 Ahlen-Dolberg Evang. Kindergarten „Dolberger Sprösslinge», Twieluchtstr.36, 59229 Ahlen-Dolberg Caritas-Kindergarten „Roncalli Haus», Lessingstr.31, 59229 Ahlen AWO-Kindergarten „Menzelstraße», Menzelstr.41, 59227 Ahlen Caritas-Kindergarten „Villa Regine», Auf dem Westkamp 26, 59227 Ahlen AWO-Kindergarten „Wibbelei», Hauptstraße 13, 59227 Ahlen-Ahlen DRK-Kindergarten „Hummelwiese», Hases Wiese, 59227 Ahlen-Dolberg.
Wie lange Kindergarten bezahlen NRW?
Vorletztes Kita-Jahr ist künftig in NRW beitragsfrei Mit dem neuen Kita-Jahr werden einige Änderungen in NRW wirksam. | © Pixabay Ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr und mehr Plätze für die Kleinen — das ist ab dem künftigen Kita-Jahr geplant.07.01.2020 | Stand 09.03.2022, 14:11 Uhr Düsseldorf (dpa).
Was kostet das zweite Kind im Kindergarten NRW?
(DAV). Das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (Kibiz) sieht vor, dass für Kinder im Vorschuljahr die Angebote von Kindertageseinrichtungen oder -pflege kostenlos sind. Das gilt dann auch für das jüngere Geschwisterkind, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 7.
Juni 2016 (AZ: 12 A 1756/15; 12 A 1757/15; 12 A 1758/15; 12 A 1759/15; 12 A 1760/15). Die Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen sah vor, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Dagegen hatten fünf Kempener Elternpaare mit je zwei Kindern geklagt. Die Kinder besuchten im Kindergartenjahr 2014/15 jeweils einen Kindergarten.
Für das ältere Kind mussten die Eltern, so wie es Kibiz vorsieht, im Vorschuljahr keine Beiträge zahlen. Für die jüngeren Geschwister sollten die Eltern jeweils den Beitrag zahlen. Zwar sah die Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen vor, dass bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch von Geschwisterkindern nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen sei.
Wie viel Geld bekommt eine Kita pro Kind NRW?
Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Jahr 2019: von 5.046 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 12.079 Euro in Berlin! Martin R. Textor Im Dezember 2020 erschien der neue Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes. Hier wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder die Bildungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland erfasst: „Im Mittelpunkt der monetären Analysen des Bildungswesens steht zum einen die Frage nach dem Gesamtwert der erbrachten Bildungsleistungen und der den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehenden Mittel.
Zum anderen interessiert, in welchem Umfang sich Bund, Länder und Gemeinden bzw. Unternehmen und die privaten Haushalte an der Finanzierung der Bildung beteiligen» (Statistisches Bundesamt 2020b, S.15). Da die Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengetragen wurden und im Verlauf der Jahre immer wieder nachträglich korrigiert werden müssen, wurden z.B.
„die benötigten Informationen über die Bildungsausgaben der öffentlichen Haushalte für die Berichtsjahre 2012 bis 2019 als vorläufige Ist-Werte, der Haushaltsansatzstatistik entnommen und um eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik ergänzt» (a.a.O., S.14).
Auch die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für Kindertagesbetreuung, um die es in meinem Artikel gehen wird, beruhen auf der Haushaltsansatzstatistik. Sie wurden bestimmten Haushaltstiteln entnommen, die entsprechend der Systematik der öffentlichen Haushalte im Haushaltsplan bzw. in der Haushaltsrechnung der Kindertagesbetreuung zuzuordnen sind.
Im Folgenden werden vor allem die Aufwendungen im Jahr 2019 erörtert, wobei es sich hier – wie bereits erwähnt – um vorläufige Ist-Werte handelt. Dabei wird von den sogenannten „Grundmitteln» ausgegangen. Hier wurden relevante Einnahmen (z.B. Elternbeiträge) bereits von den öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung (einschließlich der Kosten investiver Maßnahmen) abgezogen.
Im Jahr 2019 gaben Bund, Länder und Gemeinden 33,6 Mrd. Euro für Kindertagesbetreuung aus. „Das waren 9,8 % mehr als im Vorjahr bzw.113,6 % mehr als 2010. Die Haushaltsansätze für 2020 sehen einen weiteren Anstieg auf 36,9 Mrd. Euro vor. Damit planen Bund, Länder und Gemeinden 10,8 % mehr Mittel für diesen Bildungsbereich als für das Jahr 2019 (Soll: 33,3 Mrd.
Euro) ein (.). Nachtragshaushalte für 2020 konnten dabei jedoch zum größten Teil nicht berücksichtigt werden» (Statistisches Bundesamt 2020b, S.46). Die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung stiegen also zwischen den Jahren 2010 und 2019 rasant an und werden auch 2020 stark zunehmen.
Gründe hierfür waren vor allem der Ausbau von Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder (verbunden mit hohen Investitionen) und die Erweiterung des Angebots an Ganztagsplätzen. In einigen Bundesländern wurden auch die Gebühren für Eltern reduziert oder sogar gestrichen – zumindest für ein oder mehrere Kita-Jahre –, sodass die Einnahmen der Kita-Träger entsprechend stark zurückgingen und durch öffentliche Mittel ersetzt werden mussten.
Auch in den Bundesländern nahmen die Ausgaben für Kindertagesbetreuung stark zu, allerdings mit unterschiedlichen Tempi: „So wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und den Stadtstaaten die Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2010 und 2019 mehr als verdoppelt.
- Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt betrug der Zuwachs der Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2010 und 2019 mehr als 80 %.
- Das Schlusslicht bildeten das Saarland, Sachsen und Thüringen, die ihre Ausgaben in diesem Bereich um 71,5 %, 70,0 % bzw.69,5 % steigerten» (Statistisches Bundesamt 2020b, S.48).
Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind Auf Grundlage des Bildungsfinanzberichts 2020 habe ich für die Bundesrepublik und die einzelnen Bundesländer Pro-Kopf-Ausgaben berechnet, indem ich die öffentlichen Aufwendungen für Kindertagesbetreuung durch die Zahl der betreuten Kinder dividiert habe (siehe Tabelle 1 ).
Tabelle 1: Kinder in Tagesbetreuung, öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung, Beträge je Kind im Jahr 2019 | |||||
Bundesland | Zahl der Kinder in Kitas | Zahl der Kinder in Tagespflege | Gesamtzahl der betreuten Kinder | Grundmittel in Mio. Euro | Pro-Kopf-Ausgaben |
Baden-Württemberg | 443 987 | 22 902 | 466 889 | 4 382 | 9 386 |
Bayern | 579 092 | 12 782 | 591 874 | 4 902 | 8 282 |
Berlin | 163 487 | 6 308 | 169 795 | 2 051 | 12 079 |
Brandenburg | 183 640 | 4 134 | 187 774 | 1 225 | 6 524 |
Bremen | 27 447 | 1 212 | 28 659 | 336 | 11 724 |
Hamburg | 81 685 | 3 522 | 85 207 | 954 | 11 196 |
Hessen | 268 569 | 10 853 | 279 422 | 2 810 | 10 057 |
Mecklenburg-Vorpommern | 107 092 | 4 089 | 111 181 | 561 | 5 046 |
Niedersachsen | 319 818 | 23 868 | 343 686 | 3 018 | 8 781 |
Nordrhein-Westfalen | 615 047 | 58 398 | 673 445 | 6 572 | 9 759 |
Rheinland-Pfalz | 163 710 | 4 984 | 168 694 | 1 691 | 10 024 |
Saarland | 35 888 | 882 | 36 770 | 315 | 8 567 |
Sachsen | 314 875 | 7 593 | 322 468 | 1 819 | 5 641 |
Sachsen-Anhalt | 150 600 | 862 | 151 462 | 917 | 6 054 |
Schleswig-Holstein | 113 748 | 8 110 | 121 858 | 1 055 | 8 658 |
Thüringen | 94 659 | 1 127 | 95 786 | 717 | 7 485 |
Deutschland | 3 663 344 | 171 626 | 3 834 970 | 33 626 | 8 768 |
Quellen | Statistisches Bundesamt 2020a, Tabelle LT2 | Statistisches Bundesamt 2020a, Tabelle LT5 | eigene Berechnung | Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4-1 | eigene Berechnung |
Besonders interessant sind die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung. Sie wurden von mir erstmals für das Jahr 2006 nachgewiesen (Textor 2008) und dann für viele der folgenden Jahre (siehe z.B.
Textor 2017). Dabei habe ich zumeist auf die Ausgaben- und Einnahmestatistiken der Kinder- und Jugendhilfe zurückgegriffen, die etwas andere Ergebnisse liefern als die Bildungsfinanzberichte (siehe hierzu z.B. Textor 2013). Jedoch ist die Tendenz immer dieselbe: Die Bundesländer unterscheiden sich in hohem Maße bei den Aufwendungen für Kindertagesbetreuung je Kind.
So ergibt sich laut Tabelle 1 folgende Reihenfolge:
Berlin: 12.079 Euro Bremen : 11.724 Euro Hamburg: 11.196 Euro Hessen: 10.057 Euro Rheinland-Pfalz: 10.024 Euro Nordrhein-Westfalen: 9.759 Euro Baden-Württemberg: 9.386 Euro Niedersachsen: 8.781 Euro Schleswig-Holstein: 8.658 Euro Saarland: 8.567 Euro Bayern: 8.282 Euro Thüringen: 7.485 Euro Sachsen-Anhalt: 6.054 Euro Brandenburg: 6.524 Euro Sachsen: 5.641 Euro Mecklenburg-Vorpommern: 5.046 Euro
Berlin und Bremen gaben also mehr als doppelt so viel Geld pro Kind für Kindertagesbetreuung aus als Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Da Hamburg den dritten Platz belegte, ist schon eine Erklärung für den großen Unterschied bei den Aufwendungen augenscheinlich: In den Stadtstaaten gibt es – wie in den meisten anderen Großstädten auch – ein besseres Angebot an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen als in den Flächenstaaten.
Und das schlechtere Abschneiden der ostdeutschen Länder könnte damit zusammenhängen, dass im Gegensatz zu den westdeutschen Flächenstaaten der Bedarf an Plätzen für Kleinstkinder und für Ganztagsbetreuung weitgehend gedeckt war. Es musste also weniger in den Bau neuer Kitas investiert werden, entstanden dementsprechend auch weniger neue Personalkosten.
Weitere Erklärungsversuche für die großen Unterschiede zwischen den Ländern habe ich in einer früheren Publikation erörtert (Textor 2016). Von besonderer Bedeutung scheint die Beitragsfreiheit für Eltern zu sein, die einige der Bundesländer mit höheren Pro-Kopf-Ausgaben für ein oder mehrere Jahre gewähren (z.B.
- Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen).
- In Ländern mit höheren Aufwendungen je Kind werden zudem mehr Kinder mit Migrationshintergrund betreut und sind häufig die Fachkraft-Kind-Relationen besser – was zusätzliche Kosten verursacht.
- Da im Bundesfinanzbericht schon auf den unterschiedlich starken Anstieg der Ausgaben für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern zwischen den Jahren 2010 und 2019 verwiesen wurde (s.o.), ist es nicht verwunderlich, dass dies auch für die Pro-Kopf-Beträge gilt.
In einer früheren Publikation (Textor 2013) hatte ich sie anhand des Bildungsfinanzberichts 2012 für das Jahr 2009 berechnet, sodass Tabelle 2 nun einen Zehn-Jahres-Vergleich ermöglicht. Demnach stiegen in Deutschland die Aufwendungen je Kind von 4.631 Euro im Jahr 2009 auf 8.768 Euro (189 %) im Jahr 2019.
Tabelle 2: Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind – 2009 und 2019 im Vergleich | |||
Bundesland | Pro-Kopf-Ausgaben 2009 | Pro-Kopf-Ausgaben 2019 | Veränderung |
Baden-Württemberg | 4 297 | 9 386 | 218 % |
Bayern | 4 166 | 8 282 | 199 % |
Berlin | 6 751 | 12 079 | 179 % |
Brandenburg | 3 869 | 6 524 | 169 % |
Bremen | 5 771 | 11 724 | 203 % |
Hamburg | 6 559 | 11 196 | 171 % |
Hessen | 5 151 | 10 057 | 195 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 3 160 | 5 046 | 160 % |
Niedersachsen | 4 253 | 8 781 | 207 % |
Nordrhein-Westfalen | 5 072 | 9 759 | 192 % |
Rheinland-Pfalz | 5 650 | 10 024 | 177 % |
Saarland | 4 866 | 8 567 | 176 % |
Sachsen | 4 150 | 5 641 | 136 % |
Sachsen-Anhalt | 3 570 | 6 054 | 170 % |
Schleswig-Holstein | 4 319 | 8 658 | 201 % |
Thüringen | 4 498 | 7 485 | 166 % |
Deutschland | 4 631 | 8 768 | 189 % |
Quellen | Textor 2013 | siehe Tabelle 1 | eigene Berechnung |
Es fällt auf, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Anstieg der Ausgaben je Kind mit Werten zwischen 136 % (Sachsen) und 170 % (Sachsen-Anhalt) weniger stark ausgeprägt war als bei den westdeutschen Flächenstaaten, wo er zwischen 176 % im Saarland und 218 % in Baden-Württemberg variierte.
Ein bedeutsamer Grund für diesen Unterschied scheint der bereits erwähnte geringere Bedarf an neuen Kindertageseinrichtungen bzw. an einer Ausweitung des Angebots an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen in Ostdeutschland zu sein. Da dies auch für Ostberlin gelten dürfte, war der Anstieg in ganz Berlin mit 179 % ebenfalls recht moderat.
Hamburg verzeichnete mit 171 % sogar eine noch geringere Zunahme als das Saarland, dem westdeutschen Flächenstaat mit dem niedrigsten Wert (176 %), während in Bremen wohl ein größerer Ausbaubedarf bestand (Anstieg der Pro-Kopf-Ausgaben um 203 %). Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Tagesbetreuung und in Schulen Dem Bundesfinanzbericht 2020 können auch die Aufwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden je Schüler/in an Allgemeinbildenden Schulen für das Jahr 2017 entnommen werden (siehe Tabelle 3 ).
Tabelle 3: Ausgaben je Kind in Kindertagesbetreuung, in Allgemeinbildenden Schulen und in Grundschulen | |||
Bundesland | Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Tagesbetreuung 2019 | Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Allgemeinbildenden Schulen 2017 | Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Grundschulen 2017 |
Baden-Württemberg | 9 400 | 7 800 | 6 000 |
Bayern | 8 300 | 9 300 | 7 400 |
Berlin | 12 100 | 10 400 | 8 200 |
Brandenburg | 6 500 | 7 800 | 5 800 |
Bremen | 11 700 | 8 000 | 6 600 |
Hamburg | 11 200 | 10 700 | 10 400 |
Hessen | 10 100 | 7 700 | 6 200 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 000 | 7 400 | 5 700 |
Niedersachsen | 8 800 | 7 800 | 6 600 |
Nordrhein-Westfalen | 9 800 | 7 000 | 5 400 |
Rheinland-Pfalz | 10 000 | 7 500 | 6 500 |
Saarland | 8 600 | 7 800 | 6 600 |
Sachsen | 5 600 | 7 800 | 6 000 |
Sachsen-Anhalt | 6 100 | 8 000 | 6 100 |
Schleswig-Holstein | 8 700 | 7 300 | 5 900 |
Thüringen | 7 500 | 9 000 | 6 900 |
Deutschland | 8 800 | 8 000 | 6 400 |
Quellen | siehe Tabelle 1, auf- bzw. abgerundete Zahlen | Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4.2.4-1 | Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4.2.4-3 |
Es fällt auf, dass die Ausgaben je Schüler/in zwischen den einzelnen Bundesländern stark variierten – wenn auch nicht so sehr wie die Aufwendungen je Kind für Kindertagesbetreuung: Bei Allgemeinbildenden Schulen schwankten sie im Jahr 2017 zwischen den Extremen 10.700 Euro in Hamburg und 7.000 Euro in Nordrhein-Westfalen, bei Grundschulen zwischen 10.400 Euro in Hamburg und 5.400 Euro in NRW.
Das Statistische Bundesamt (2020b) erklärte: „Die Ausgabenunterschiede zwischen den Ländern und den einzelnen Schularten stehen primär im Zusammenhang mit unterschiedlichen Schüler-Lehrer-Relationen, in die unter anderem differierende Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte und unterschiedliche Klassengrößen einfließen (.).
Aber auch Unterschiede in der Schulstruktur und in der Vergütungsstruktur der Lehrkräfte, die zeitliche Verteilung von Investitionsprogrammen, Unterschiede im Gebäudemanagement und Unterschiede im Umfang des Ganztagsschulangebots und der Lernmittelfreiheit sowie in der materiellen Ausstattung der Schulen beeinflussen diese Kennzahl» (S.52).
Für die Ausgaben je Grundschüler/in gilt somit dasselbe wie für die Aufwendungen je Kind in Kindertagesbetreuung: Sie können in einem Bundesland doppelt so hoch sein wie in einem anderen. In Tabelle 3 können die Pro-Kopf-Ausgaben miteinander verglichen werden, wobei diejenigen für Kindertagesbetreuung auf- bzw.
abgerundet wurden, weil dies wohl auch seitens des Statistischen Bundesamts bei den Aufwendungen je Schüler/in gemacht worden war. Zu beachten ist allerdings, dass sich die erstgenannten Zahlen auf das Jahr 2019 und die Beträge je Schüler/in auf das Jahr 2017 beziehen.
- Dennoch kann Tabelle 3 entnommen werden, dass in nahezu allen Bundesländern die Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Kindertagesbetreuung höher waren als diejenigen für Grundschüler/innen.
- Ausnahmen waren Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch die übrigen ostdeutschen Länder und wahrscheinlich auch Hamburg, wenn man beachtet, dass die Aufwendungen je Schüler/in im Jahr 2019 höher als 2017 sein dürften.
Selbst wenn man alle Allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt, lagen in den meisten Bundesländern die Ausgaben je Kind in Kindertagesbetreuung höher als diejenigen je Schüler/in – und das, obwohl Erzieher/innen viel weniger verdienen als Lehrer/innen (laut Bildungsfinanzbericht 2020 machten Personalkosten 82,2 % der gesamten Schulausgaben aus).
Relevantere Gründe für diese Unterschiede könnten z.B. der hohe Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindertageseinrichtungen, der größere Personalbedarf bei der Betreuung unter Dreijähriger aufgrund sehr kleiner Gruppen und höhere Investitions- und Sachkosten beim Bau und Betrieb von Kitas sein. Literatur Statistisches Bundesamt (2020a): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2019.
Erschienen am 26. September 2019, Tabelle Q2 und Q3 korrigiert am 07.02.2020. Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2020b): Bildungsfinanzbericht 2020. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
- Wiesbaden: Selbstverlag Textor, M.R.
- 2008): In Berlin ist ein Kleinkind doppelt so viel wert wie in Bayern: Zum Zusammenhang von Ausgaben, Qualitätskriterien, Betreuungsquoten und Elternbeiträgen.
- Abgerufen am 16.12.2020) Textor, M.R.
- 2013): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung – zwischen 2008 und 2011 um 1.156 Euro gestiegen!? (abgerufen am 14.12.2020) Textor, M.R.
(2016): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung, Betreuungsquoten und Rahmenbedingungen. (abgerufen am 16.12.2020) Textor, M.R. (2017): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Zehn-Jahres-Vergleich: 2006 bis 2015. (abgerufen am 16.12.2020) Autor Dr.
Martin R. Textor studierte Pädagogik, Beratung und Sozialarbeit an den Universitäten Würzburg, Albany, N.Y., und Kapstadt. Er arbeitete 20 Jahre lang als wissenschaftlicher Angestellter am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. Von 2006 bis 2018 leitete er zusammen mit seiner Frau das Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF) in Würzburg.
Er ist Autor bzw. Herausgeber von 45 Büchern und hat 770 Fachartikel in Zeitschriften und im Internet veröffentlicht.Homepage: Autobiographie unter : Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Jahr 2019: von 5.046 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 12.079 Euro in Berlin!
Ist das letzte Kindergartenjahr Pflicht NRW?
Keine Pflicht — Und tatsächlich ist es allein die Entscheidung der Eltern, ob das Kind eine Kita besuchen soll oder nicht. In Deutschland besteht keine Kindergartenpflicht, Aus rechtlicher Sicht spricht also nichts dagegen, Sohn oder Tochter erst mit vier Jahren oder noch später in den Kindergarten zu geben.
Wie viele Tage darf eine Kita schließen NRW?
Die Anzahl der jährlichen Schließtage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) sollen 20 Öffnungstage nicht überschreiten und mehr als 27 Öffnungstage sind unzulässig.
Was bedeutet U 3?
Was sind integrative und inklusive Kinderkrippen und Kindertagesstätten? — Mittlerweile gibt es immer mehr Kitas und Kinderkrippen, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen. Doch noch immer suchen viele Eltern nach einem Betreuungsplatz für ihr U3-Kind mit Behinderung.
Wie viele U3 Kinder in einer Gruppe NRW?
Die Gruppengröße sollte im U3-Bereich nicht mehr als zwölf Kinder umfassen, bei den Älteren nicht mehr als 18.
Was kann man mit U3 Kindern machen?
Was Ihr Kind am liebsten mit Ihnen spielt —
Versteckspiele: Personen und Gegenstände verstecken und „wieder herzaubern». Geräuschspiele: Mit Pappröhren trommeln, Papier rascheln lassen, mit einem Holzstück auf verschiedene Gegenstände trommeln. Gemeinsam etwas bauen, Bilderbücher oder Fotos anschauen, singen. Von etwas herunterspringen und sich von Ihnen auffangen lassen, Ihnen in die Arme laufen und sich von Ihnen im Kreis drehen lassen, unter Ihnen durchkriechen und über Sie hinwegklettern oder an Ihnen hochklettern. Reiterspiel: Sie sind das Pferd, Ihr Kind reitet. Schubkarre fahren: Sie heben die Beine des Kindes hoch, das Kind läuft auf den Händen. Kraftprobe: Sie lassen sich von Ihrem Kind schieben und schieben zurück. Das Kind gewinnt — Sie fallen um. Die Bewegungen von Tieren nachahmen: so watschelt die Ente, so schleicht die Katze, so hüpft der Frosch. Auf der Mauer balancieren. Herumtoben, Kissenschlachten, Papierschlachten, Fangen spielen, Ballspiele. „Bitte-Danke-Spiele», also auf Bitte etwas holen oder wegtragen, im Haushalt helfen. Spiel mit einfachen Handpuppen oder Fingerpüppchen. Vorlesen und Geschichten erzählen, vor allem kleine, alltägliche Geschichten, in denen das Kind selbst vorkommt.
Aber bestimmt erfinden Sie selbst noch viele andere Spiele, die sich einfach ergeben. Ideen zum Malen und Basteln mit Kleinkindern finden Sie auch im Alltagstipp „ Spiel- und Bastelideen für die Spielgruppe «. (Stand: 31.8.2020)
Wie viel Geld braucht man für ein Kind im Monat?
Monatliche und jährliche Kosten für Schulkinder (6 bis 12 Jahre) — Mit jedem Lebensjahr steigen auch die monatlichen Kosten, In den jüngeren Lebensjahren profitieren Eltern häufig noch von Geschenken und Leihgaben. Dies nimmt im weiteren Leben des Kindes stetig ab.
Neben den laufenden Kosten für die Nahrung, Kleidung und den Schulbedarf, kommen neue finanzielle Herausforderungen auf Familien zu. So können beispielsweise lange Urlaubsreisen nur noch in den Ferien stattfinden, gegebenenfalls hat das Kind ein teures Hobby oder es stehen die ersten Klassenfahrten an.
Aber auch andere Bedürfnisse des Kindes verändern sich im Laufe des Lebens: Umso älter der Sprössling wird, desto mehr rückt das Markenbewusstsein des Kindes bei der Kleidungswahl in den Vordergrund. Zusätzlich werden Smartphones, Tablets, Spielkonsolen oder andere Technikgadgets interessant.
- Neben den höheren Ausgaben stehen Eltern hier auch vor der Herausforderung, dem Sprössling den richtigen Umgang mit Geld näher zu bringen.
- Laut statistischem Bundesamt betragen die durchschnittlichen Kosten für ein Schulkind rund 605 € im Monat und rund 7.260 € im Jahr.
- Hier sind Urlaube mit der Familie, teure Hobbys, Betreuung und Co.
noch nicht berücksichtigt.
Wann beginnt das Kindergartenjahr 2023 NRW?
Kreisjugendamt Borken informiert über Internet-Portal „webKita» für seinen Zuständigkeitsbereich — KREIS BORKEN | pd | Das Anmeldeverfahren für das nächste Kindergartenjahr 2023/24 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder in den nächsten Wochen über das Internet-Portal „webKita» unter www.kreis-borken.de/webkita bei Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden.
Darauf weist das Kreisjugendamt Borken hin und möchte in diesem Zusammenhang Eltern auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Kommunen aufmerksam machen. Anmeldungen sind bis Ende Oktober möglich. Unter www.kreis-borken.de/webkita finden Interessierte zudem grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und auch Anleitungen zum Umgang mit „webKita».
Das Kreisjugendamt, offiziell lautet die Bezeichnung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken, ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort zuständig ist.
- Weitere Informationen und Beratungskontakte gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/webkita,
- Überdies können Eltern im Internetportal einfach nach der passenden Kita oder der Kindertagespflege suchen und digital ihren Bedarf für die Kindertagesbetreuung über das Portal anzeigen.
Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich im Web-Auftritt mit ihren pädagogischen Angeboten, Fotos, Öffnungszeiten, flexiblen Betreuungsangeboten und organisatorischen Daten. Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen.
- Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung», erklärt Markus Grotendorst, stellvertretender Fachbereichsleiter des Kreisjugendamtes.
- Wichtig bleibt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern, um gegenseitig die Angebote und Vorstellungen kennenzulernen.» Danach bestätigen die Kitas und Fachberatungen die Vormerkungen.
Viele Kitas bieten in diesen Wochen „Tage der offenen Tür» an, auf die in den lokalen Medien und im Internet hingewiesen wird. Zudem werden mit dem Portal Verwaltungsprozesse rund um die Kindertagesbetreuung und die Kommunikation mit Eltern, Kitas und Trägern, Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen sowie dem Kreisjugendamt einfacher und transparenter gestaltet.
- Über die Benutzerkonten der Eltern bei „webKita» kann es mit den Eltern elektronisch und datenschutzkonform Kontakt aufnehmen.
- Eltern sollen frühzeitig eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und in einem festgelegten Zeitraum im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten auswählen können.
Diese Auswahl kann allerdings noch nicht abschließend sein, denn das Kreisjugendamt hat mit der Jugendhilfeplanung den Auftrag, die Gesamtbedarfe innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu versorgen. „Das ist jedes Jahr wieder eine Herausforderung», betont Markus Grotendorst.
- Grund dafür sei der gestiegene Bedarf in den vergangenen Jahren.
- Bis zum Stichtag am 15.
- März 2023 muss die Planung für die Beantragung der Landeszuschüsse fertiggestellt und im Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken beschlossen werden.
- Hohe Geburtenzahlen, Zuzüge und Zuwanderung sowie frühere und umfangreichere Betreuungsbedarfe prägen seit mehreren Jahren die Planungen.
So liegt die Zahl der Kinder unter 6 Jahren erstmals seit 2005 wieder über 11.000 und im gerade abgelaufenen Kindergartenjahr gab es im Kreisjugendamtsbezirk die höchste Geburtenzahl seit 20 Jahren. In den letzten Jahren sind mehr als 2.000 neue Betreuungsplätze in Kitas und Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk geschaffen worden und die Aufwendungen des Kreises für die Betriebskosten haben sich mehr als verdoppelt.
- Aufgrund dieses enormen Anstiegs der Betreuungsbedarfe und des zunehmenden Fachkräftemangels bei den pädagogischen Fachkräften appelliert das Kreisjugendamt an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird.
- Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform Kita oder Kindertagespflege nämlich festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten.
- Das Kreisjugendamt rät dazu, sich über das konkrete Angebot der ins Auge gefassten Kita zu informieren.
- Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden.
- Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in webKita hochgeladen werden.
- Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in einer Kindertagespflege betreuen lassen möchten.
Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer konstanten Kindertagespflegeperson für die Kinder.
- Indertagespflege kann mit einem Umfang bis zu 15 Wochenstunden gebucht werden.
- Das Angebot Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen.
- Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Kreisjugendamt oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet.
Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte sind auch im webKita-Portal bereitgestellt. Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2023 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.
Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. Juli 2024, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Vormerkungen für spätere Zeiträume können frühestens ab April nächsten Jahres erstellt werden. Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen.
In der Kindertagespflege zahlen Eltern für die Buchungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche einen geringeren Beitrag. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen.
In den beiden letzten Kindergartenjahren vor der Einschulung hat das Land NRW alle Kinder in der Kita-Betreuung von den Elternbeiträgen befreit. Aktuell wird über eine Modernisierung der Elternbeitragsregelung zum 1. August 2023 in den politischen Gremien beraten. Der Entwurf sieht vor, dass die U3-/Ü3-Beiträge umgestellt werden sollen, sodass dann schon für über Zweijährige nur der geringere Beitrag gezahlt werden soll.
Im unteren Einkommensbereich sollen Eltern bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro vom Elternbeitrag freigestellt werden und im oberen Einkommensbereich über 73.000 Euro zwei neue Einkommensgruppen mit höheren Beiträgen eingeführt werden. In künftigen Jahren sollen die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen automatisch nach der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes, die aus den Tarifergebnissen und dem Verbraucherpreisindex gebildet wird, angepasst werden.
Wie teuer ist eine Tagesmutter in NRW?
Was verdient eine Tagesmutter in NRW netto? — Gehalt Tagesmutter in Nordrhein-Westfalen
Region | 1. Quartil | Mittelwert |
---|---|---|
Bochum / Herne / Recklinghausen | 1.818 € | 2.161 € |
Bonn | 1.981 € | 2.346 € |
Dortmund | 1.687 € | 2.040 € |
Duisburg | 1.534 € | 1.568 € |
Wo in Deutschland ist Kindergarten kostenlos?
Berlin etwa erhebt seit August 2018 keine Elternbeiträge mehr. In Baden-Württemberg hingegen bezahlen Familien für alle Altersjahrgänge den vollen Beitrag. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Hessen ist nur der Kindergartenbesuch gebührenfrei (siehe Abbildung).
Wie viel kostet ein Kitaplatz in Deutschland?
Kita-Gebühren Schleswig-Holstein — Mit der Kita-Reform ab Januar 2021 entlastet Schleswig-Holstein. Damit sollen für eine achtstündige Betreuung eines Kindes unter drei Jahren maximal 288,40 Euro anfallen. Für Kinder über drei Jahren höchstens 226,40 Euro.
Ist Kindergarten in Deutschland kostenlos?
Beitragsfreie Betreuung ab 2 Jahren in Rheinland-Pfalz — Seit 1. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Egal, ob die Kinder einen Kindergarten oder eine Krippe besuchen. Während für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bei einer Betreuung im Kindergarten schon seit dem 1. August 2010 keine Gebühren mehr gezahlt werden mussten, so waren die Unter-Zweijährigen in Krippen noch beitragspflichtig.
Kann man mit 2 Jahren in den Kindergarten?
Mit zwei schon in den Kindergarten? — Seit einigen Jahren ist es in Bayern grundsätzlich möglich, Kinder schon mit zwei Jahren in den Kindergarten zu geben. Kindergärten, die diese Möglichkeit anbieten, machen damit gute Erfahrungen. Vor allem die Mischung der Altersgruppen von zwei bis sechs Jahren wird als sehr positiv beschrieben.
Kann mein Kind mit 2 Jahren in den Kindergarten?
Ab wann ist mein Kind bereit für den Kindergarten? — Soll mein Kind mit 2 oder 3 Jahren in den Kindergarten gehen? Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab – nicht zuletzt oft auch davon, ab wann die Eltern wieder arbeiten wollen oder müssen oder davon, ob es überhaupt Kindergartenplätze für 2-Jährige in eurer Nähe gibt.
Grundsätzlich können auch 2-Jährige durchaus schon bereit für den Kindergarten sein. Allerdings sind sie in ihrer Betreuung oft noch anspruchsvoller als Kinder, die schon 3 sind. Es kommt also immer auch darauf an, was der Kindergarten leisten kann und welches Konzept er verfolgt. Cornelia Moser-Winkler ist Leiterin von zwei Kindergärten im südlichen Baden-Württemberg und betreut hier auch 2-Jährige.
Sie sagt: «Für Kinder unter 3 gilt in Baden-Württemberg, dass ihre Kindergartenplätze doppelt gezählt werden, damit sich die Erzieher*innen angemessen kümmern können.» Auch die Raum- und Gruppengröße muss besondere Vorgaben erfüllen, wenn unter 3-Jährige im Kindergarten sind.
Man könne nicht pauschal sagen, ob ein Kindergartenstart mit 2 oder 3 Jahren sinnvoller sei, so Cornelia Moser-Winkler. Wenn sich die Eltern frei entscheiden können, sollten sie den Blick auf ihr Kind richten. «Kinder, die es schon gewöhnt sind, dass sie kurz von den Eltern getrennt sind und auch mal jemand anders auf sie aufpasst, tun sich bei der Eingewöhnung oft leichter», so Moser-Winkler.
«Das kommt ganz auf das Kind an und hat mit dem Alter gar nicht so viel zu tun. Wenn das Kind die Eltern auf dem Spielplatz schon kurz aus den Augen lässt und auf andere Kinder zugeht, kann das auch ein gutes Zeichen für den Betreuungsstart sein.» Auch die Bereitschaft, aus dem Haus zu gehen und ob ein Kind sich schon auf den Kindergarten freut, seien sehr positiv zu werten, so die Kindergartenleiterin.
Was muss ein Kind im 2 Kindergarten können?
1. Kommunikation, Sprache und Medien
Erlebnisse, Anliegen und Gefühle werden nachvollziehbar ausgedrückt – verbal, nonverbal oder symbolisch. Verfügen über wichtige Funktionswörter wie: wohin, woher, wovor, vor, hinter, über, links, rechts etc. Anwendung wichtiger grammatikalischer Strukturen der deutschen Sprache. Das Kind erlebt Mehrsprachigkeit als interessant und positiv. Einfache Sätze in Hochdeutsch bilden. Medien des Alltags sachgerecht nutzen. Unterscheiden von erfundenen und wahren Mitteilungen aus den Medien und stufengemäss Überlegungen dazu.
2. Natur, Technik und Mathematik
Kennt einige Tiere und Pflanzen aus seinem Umfeld und deren Besonderheiten. Das Kind erkennt die Abhängigkeit des Menschen von der Natur. Es kennt Massnahmen zum Schutz der Umwelt – wie Abfalltrennung. Kennt physikalische Gesetzmässigkeiten wie Hebelgesetz und Schwerkraft. Kann vorwärts von 1 bis 20 und rückwärts von 10 bis 0 zählen. Und kann Mengen bis zu zehn Gegenständen miteinander vergleichen. Erkennt Formen wie Dreieck, Kreis, Quadrat, Rechteck, Würfel und Kugel. Kennt Zeitabschnitte wie Tage, Monate und weiss, was gestern, heute und morgen bedeutet.
3. Identität, Soziales und Werte
Perspektivenwechsel vollziehen; das Kind erkennt, dass andere Menschen manchmal andere Absichten, ein anderes Vorwissen oder andere Motivationen haben. Das Kind weiss, dass schwierige Situationen und Misserfolge zum Leben gehören und kann angemessen damit umgehen.
4. Wahrnehmung, Gestaltung und Künste
Differenzierte Wahrnehmung von sich selbst, den Mitmenschen und der Umwelt. Mit unterschiedlichen Klangerzeugern und eigenem Körper musizieren, reproduzieren, imitieren, experimentieren etc. Tonhöhe, Lautstärke oder einfache Klangfolgen erkennen und diese beschreiben und/oder bildlich wiedergeben. In Rollenspielen mit anderen gemeinsam Situationen gestalten. Eigenen und fremden Gestaltungsprozessen und Werken wertschätzend begegnen.
5. Körper, Bewegung und Gesundheit
Kennt Körperteile und benennt deren Funktion. Fertigkeiten wie Rolle vorwärts, Sprungkombinationen, balancieren, einen Ball fangen, prellen und führen. Sich im und mit dem Wasser sicher und angstfrei fühlen.
Wie viel kostet der Kindergarten in Deutschland?
2. Die Höhe der Kindergarten-Kosten orientiert sich an Ihrem Einkommen — Bei einem hohem Einkommen, müssen Sie mit höheren Kindergarten-Gebühren rechnen Auch wenn die Kosten für die Kinderbetreuung sehr stark schwanken, so gibt es dennoch einige Gemeinsamkeiten, an denen sich viele Städte orientieren. Folgende Faktoren beeinflussen den Beitrag, Sie zahlen müssen:
Ihr Einkommen die Betreuungszeit (halbtags, ganztags) mehrere Kinder
Bei vielen Städten und Gemeinden sind dies Posten, die für Ihre individuelle Kostenbeteiligung als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Bei Geringverdienern ist auch die komplette Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich. Dies müssen Sie jedoch mit dem für Sie zuständigen Jugendamt vor Ort abklären.
unter 2.000 Euro zwischen 2.000 und 4.000 Euro über 4.000 Euro
Wenn Sie über 4.000 monatlich verdienen, werden Sie in der Regel den Höchstsatz zahlen müssen. Es gibt jedoch einige Städte, die keinen Unterschied zwischen den Einkommen machen. In anderen Gebieten ist Betreuungszeit der entscheidende Faktor. Falls Sie Ihr Kind zwei Stunden länger in der Kita lassen, kann dies im Extremfall dazu führen, dass Sie die fünffachen Kosten zahlen müssen.
Teils ist der Unterschied hingegen nur marginal. Informieren Sie sich daher am besten vorab über die Gepflogenheiten in Ihrer Gegend, damit Sie nicht von der Rechnung überrascht werden. Haben Sie mehrere Kinder, die den Kindergarten besuchen, zahlen Sie an den meisten Orten zusätzlich. Einige Gebiete bieten hingegen eine kostenlose Betreuung für Ihr zweites Kind an.
Je nach Gebiet zahlen Sie keine Kindergarten-Kosten. Dies gilt z.B. in Düsseldorf und Koblenz. In anderen Städten zahlen Sie hingegen deutlich mehr als die Durchschnittskosten. Besonders teuer wird es für Gutverdiener beispielsweise in Oberhausen, wo sie für Ihr unter zwei Jahre altes Kind 497 Euro im Monat zahlen müssen.
Wie viel Geld bekommt eine Kita pro Kind NRW?
Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Jahr 2019: von 5.046 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 12.079 Euro in Berlin! Martin R. Textor Im Dezember 2020 erschien der neue Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes. Hier wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder die Bildungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland erfasst: „Im Mittelpunkt der monetären Analysen des Bildungswesens steht zum einen die Frage nach dem Gesamtwert der erbrachten Bildungsleistungen und der den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehenden Mittel.
Zum anderen interessiert, in welchem Umfang sich Bund, Länder und Gemeinden bzw. Unternehmen und die privaten Haushalte an der Finanzierung der Bildung beteiligen» (Statistisches Bundesamt 2020b, S.15). Da die Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengetragen wurden und im Verlauf der Jahre immer wieder nachträglich korrigiert werden müssen, wurden z.B.
„die benötigten Informationen über die Bildungsausgaben der öffentlichen Haushalte für die Berichtsjahre 2012 bis 2019 als vorläufige Ist-Werte, der Haushaltsansatzstatistik entnommen und um eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik ergänzt» (a.a.O., S.14).
- Auch die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für Kindertagesbetreuung, um die es in meinem Artikel gehen wird, beruhen auf der Haushaltsansatzstatistik.
- Sie wurden bestimmten Haushaltstiteln entnommen, die entsprechend der Systematik der öffentlichen Haushalte im Haushaltsplan bzw.
- In der Haushaltsrechnung der Kindertagesbetreuung zuzuordnen sind.
Im Folgenden werden vor allem die Aufwendungen im Jahr 2019 erörtert, wobei es sich hier – wie bereits erwähnt – um vorläufige Ist-Werte handelt. Dabei wird von den sogenannten „Grundmitteln» ausgegangen. Hier wurden relevante Einnahmen (z.B. Elternbeiträge) bereits von den öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung (einschließlich der Kosten investiver Maßnahmen) abgezogen.
Im Jahr 2019 gaben Bund, Länder und Gemeinden 33,6 Mrd. Euro für Kindertagesbetreuung aus. „Das waren 9,8 % mehr als im Vorjahr bzw.113,6 % mehr als 2010. Die Haushaltsansätze für 2020 sehen einen weiteren Anstieg auf 36,9 Mrd. Euro vor. Damit planen Bund, Länder und Gemeinden 10,8 % mehr Mittel für diesen Bildungsbereich als für das Jahr 2019 (Soll: 33,3 Mrd.
Euro) ein (.). Nachtragshaushalte für 2020 konnten dabei jedoch zum größten Teil nicht berücksichtigt werden» (Statistisches Bundesamt 2020b, S.46). Die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung stiegen also zwischen den Jahren 2010 und 2019 rasant an und werden auch 2020 stark zunehmen.
Gründe hierfür waren vor allem der Ausbau von Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder (verbunden mit hohen Investitionen) und die Erweiterung des Angebots an Ganztagsplätzen. In einigen Bundesländern wurden auch die Gebühren für Eltern reduziert oder sogar gestrichen – zumindest für ein oder mehrere Kita-Jahre –, sodass die Einnahmen der Kita-Träger entsprechend stark zurückgingen und durch öffentliche Mittel ersetzt werden mussten.
Auch in den Bundesländern nahmen die Ausgaben für Kindertagesbetreuung stark zu, allerdings mit unterschiedlichen Tempi: „So wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und den Stadtstaaten die Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2010 und 2019 mehr als verdoppelt.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt betrug der Zuwachs der Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2010 und 2019 mehr als 80 %. Das Schlusslicht bildeten das Saarland, Sachsen und Thüringen, die ihre Ausgaben in diesem Bereich um 71,5 %, 70,0 % bzw.69,5 % steigerten» (Statistisches Bundesamt 2020b, S.48).
Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind Auf Grundlage des Bildungsfinanzberichts 2020 habe ich für die Bundesrepublik und die einzelnen Bundesländer Pro-Kopf-Ausgaben berechnet, indem ich die öffentlichen Aufwendungen für Kindertagesbetreuung durch die Zahl der betreuten Kinder dividiert habe (siehe Tabelle 1 ).
Tabelle 1: Kinder in Tagesbetreuung, öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung, Beträge je Kind im Jahr 2019 | |||||
Bundesland | Zahl der Kinder in Kitas | Zahl der Kinder in Tagespflege | Gesamtzahl der betreuten Kinder | Grundmittel in Mio. Euro | Pro-Kopf-Ausgaben |
Baden-Württemberg | 443 987 | 22 902 | 466 889 | 4 382 | 9 386 |
Bayern | 579 092 | 12 782 | 591 874 | 4 902 | 8 282 |
Berlin | 163 487 | 6 308 | 169 795 | 2 051 | 12 079 |
Brandenburg | 183 640 | 4 134 | 187 774 | 1 225 | 6 524 |
Bremen | 27 447 | 1 212 | 28 659 | 336 | 11 724 |
Hamburg | 81 685 | 3 522 | 85 207 | 954 | 11 196 |
Hessen | 268 569 | 10 853 | 279 422 | 2 810 | 10 057 |
Mecklenburg-Vorpommern | 107 092 | 4 089 | 111 181 | 561 | 5 046 |
Niedersachsen | 319 818 | 23 868 | 343 686 | 3 018 | 8 781 |
Nordrhein-Westfalen | 615 047 | 58 398 | 673 445 | 6 572 | 9 759 |
Rheinland-Pfalz | 163 710 | 4 984 | 168 694 | 1 691 | 10 024 |
Saarland | 35 888 | 882 | 36 770 | 315 | 8 567 |
Sachsen | 314 875 | 7 593 | 322 468 | 1 819 | 5 641 |
Sachsen-Anhalt | 150 600 | 862 | 151 462 | 917 | 6 054 |
Schleswig-Holstein | 113 748 | 8 110 | 121 858 | 1 055 | 8 658 |
Thüringen | 94 659 | 1 127 | 95 786 | 717 | 7 485 |
Deutschland | 3 663 344 | 171 626 | 3 834 970 | 33 626 | 8 768 |
Quellen | Statistisches Bundesamt 2020a, Tabelle LT2 | Statistisches Bundesamt 2020a, Tabelle LT5 | eigene Berechnung | Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4-1 | eigene Berechnung |
Besonders interessant sind die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung. Sie wurden von mir erstmals für das Jahr 2006 nachgewiesen (Textor 2008) und dann für viele der folgenden Jahre (siehe z.B.
Textor 2017). Dabei habe ich zumeist auf die Ausgaben- und Einnahmestatistiken der Kinder- und Jugendhilfe zurückgegriffen, die etwas andere Ergebnisse liefern als die Bildungsfinanzberichte (siehe hierzu z.B. Textor 2013). Jedoch ist die Tendenz immer dieselbe: Die Bundesländer unterscheiden sich in hohem Maße bei den Aufwendungen für Kindertagesbetreuung je Kind.
So ergibt sich laut Tabelle 1 folgende Reihenfolge:
Berlin: 12.079 Euro Bremen : 11.724 Euro Hamburg: 11.196 Euro Hessen: 10.057 Euro Rheinland-Pfalz: 10.024 Euro Nordrhein-Westfalen: 9.759 Euro Baden-Württemberg: 9.386 Euro Niedersachsen: 8.781 Euro Schleswig-Holstein: 8.658 Euro Saarland: 8.567 Euro Bayern: 8.282 Euro Thüringen: 7.485 Euro Sachsen-Anhalt: 6.054 Euro Brandenburg: 6.524 Euro Sachsen: 5.641 Euro Mecklenburg-Vorpommern: 5.046 Euro
Berlin und Bremen gaben also mehr als doppelt so viel Geld pro Kind für Kindertagesbetreuung aus als Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Da Hamburg den dritten Platz belegte, ist schon eine Erklärung für den großen Unterschied bei den Aufwendungen augenscheinlich: In den Stadtstaaten gibt es – wie in den meisten anderen Großstädten auch – ein besseres Angebot an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen als in den Flächenstaaten.
- Und das schlechtere Abschneiden der ostdeutschen Länder könnte damit zusammenhängen, dass im Gegensatz zu den westdeutschen Flächenstaaten der Bedarf an Plätzen für Kleinstkinder und für Ganztagsbetreuung weitgehend gedeckt war.
- Es musste also weniger in den Bau neuer Kitas investiert werden, entstanden dementsprechend auch weniger neue Personalkosten.
Weitere Erklärungsversuche für die großen Unterschiede zwischen den Ländern habe ich in einer früheren Publikation erörtert (Textor 2016). Von besonderer Bedeutung scheint die Beitragsfreiheit für Eltern zu sein, die einige der Bundesländer mit höheren Pro-Kopf-Ausgaben für ein oder mehrere Jahre gewähren (z.B.
Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen). In Ländern mit höheren Aufwendungen je Kind werden zudem mehr Kinder mit Migrationshintergrund betreut und sind häufig die Fachkraft-Kind-Relationen besser – was zusätzliche Kosten verursacht. Da im Bundesfinanzbericht schon auf den unterschiedlich starken Anstieg der Ausgaben für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern zwischen den Jahren 2010 und 2019 verwiesen wurde (s.o.), ist es nicht verwunderlich, dass dies auch für die Pro-Kopf-Beträge gilt.
In einer früheren Publikation (Textor 2013) hatte ich sie anhand des Bildungsfinanzberichts 2012 für das Jahr 2009 berechnet, sodass Tabelle 2 nun einen Zehn-Jahres-Vergleich ermöglicht. Demnach stiegen in Deutschland die Aufwendungen je Kind von 4.631 Euro im Jahr 2009 auf 8.768 Euro (189 %) im Jahr 2019.
Tabelle 2: Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind – 2009 und 2019 im Vergleich | |||
Bundesland | Pro-Kopf-Ausgaben 2009 | Pro-Kopf-Ausgaben 2019 | Veränderung |
Baden-Württemberg | 4 297 | 9 386 | 218 % |
Bayern | 4 166 | 8 282 | 199 % |
Berlin | 6 751 | 12 079 | 179 % |
Brandenburg | 3 869 | 6 524 | 169 % |
Bremen | 5 771 | 11 724 | 203 % |
Hamburg | 6 559 | 11 196 | 171 % |
Hessen | 5 151 | 10 057 | 195 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 3 160 | 5 046 | 160 % |
Niedersachsen | 4 253 | 8 781 | 207 % |
Nordrhein-Westfalen | 5 072 | 9 759 | 192 % |
Rheinland-Pfalz | 5 650 | 10 024 | 177 % |
Saarland | 4 866 | 8 567 | 176 % |
Sachsen | 4 150 | 5 641 | 136 % |
Sachsen-Anhalt | 3 570 | 6 054 | 170 % |
Schleswig-Holstein | 4 319 | 8 658 | 201 % |
Thüringen | 4 498 | 7 485 | 166 % |
Deutschland | 4 631 | 8 768 | 189 % |
Quellen | Textor 2013 | siehe Tabelle 1 | eigene Berechnung |
Es fällt auf, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Anstieg der Ausgaben je Kind mit Werten zwischen 136 % (Sachsen) und 170 % (Sachsen-Anhalt) weniger stark ausgeprägt war als bei den westdeutschen Flächenstaaten, wo er zwischen 176 % im Saarland und 218 % in Baden-Württemberg variierte.
- Ein bedeutsamer Grund für diesen Unterschied scheint der bereits erwähnte geringere Bedarf an neuen Kindertageseinrichtungen bzw.
- An einer Ausweitung des Angebots an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen in Ostdeutschland zu sein.
- Da dies auch für Ostberlin gelten dürfte, war der Anstieg in ganz Berlin mit 179 % ebenfalls recht moderat.
Hamburg verzeichnete mit 171 % sogar eine noch geringere Zunahme als das Saarland, dem westdeutschen Flächenstaat mit dem niedrigsten Wert (176 %), während in Bremen wohl ein größerer Ausbaubedarf bestand (Anstieg der Pro-Kopf-Ausgaben um 203 %). Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Tagesbetreuung und in Schulen Dem Bundesfinanzbericht 2020 können auch die Aufwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden je Schüler/in an Allgemeinbildenden Schulen für das Jahr 2017 entnommen werden (siehe Tabelle 3 ).
Tabelle 3: Ausgaben je Kind in Kindertagesbetreuung, in Allgemeinbildenden Schulen und in Grundschulen | |||
Bundesland | Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Tagesbetreuung 2019 | Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Allgemeinbildenden Schulen 2017 | Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Grundschulen 2017 |
Baden-Württemberg | 9 400 | 7 800 | 6 000 |
Bayern | 8 300 | 9 300 | 7 400 |
Berlin | 12 100 | 10 400 | 8 200 |
Brandenburg | 6 500 | 7 800 | 5 800 |
Bremen | 11 700 | 8 000 | 6 600 |
Hamburg | 11 200 | 10 700 | 10 400 |
Hessen | 10 100 | 7 700 | 6 200 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 000 | 7 400 | 5 700 |
Niedersachsen | 8 800 | 7 800 | 6 600 |
Nordrhein-Westfalen | 9 800 | 7 000 | 5 400 |
Rheinland-Pfalz | 10 000 | 7 500 | 6 500 |
Saarland | 8 600 | 7 800 | 6 600 |
Sachsen | 5 600 | 7 800 | 6 000 |
Sachsen-Anhalt | 6 100 | 8 000 | 6 100 |
Schleswig-Holstein | 8 700 | 7 300 | 5 900 |
Thüringen | 7 500 | 9 000 | 6 900 |
Deutschland | 8 800 | 8 000 | 6 400 |
Quellen | siehe Tabelle 1, auf- bzw. abgerundete Zahlen | Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4.2.4-1 | Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4.2.4-3 |
Es fällt auf, dass die Ausgaben je Schüler/in zwischen den einzelnen Bundesländern stark variierten – wenn auch nicht so sehr wie die Aufwendungen je Kind für Kindertagesbetreuung: Bei Allgemeinbildenden Schulen schwankten sie im Jahr 2017 zwischen den Extremen 10.700 Euro in Hamburg und 7.000 Euro in Nordrhein-Westfalen, bei Grundschulen zwischen 10.400 Euro in Hamburg und 5.400 Euro in NRW.
Das Statistische Bundesamt (2020b) erklärte: „Die Ausgabenunterschiede zwischen den Ländern und den einzelnen Schularten stehen primär im Zusammenhang mit unterschiedlichen Schüler-Lehrer-Relationen, in die unter anderem differierende Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte und unterschiedliche Klassengrößen einfließen (.).
Aber auch Unterschiede in der Schulstruktur und in der Vergütungsstruktur der Lehrkräfte, die zeitliche Verteilung von Investitionsprogrammen, Unterschiede im Gebäudemanagement und Unterschiede im Umfang des Ganztagsschulangebots und der Lernmittelfreiheit sowie in der materiellen Ausstattung der Schulen beeinflussen diese Kennzahl» (S.52).
Für die Ausgaben je Grundschüler/in gilt somit dasselbe wie für die Aufwendungen je Kind in Kindertagesbetreuung: Sie können in einem Bundesland doppelt so hoch sein wie in einem anderen. In Tabelle 3 können die Pro-Kopf-Ausgaben miteinander verglichen werden, wobei diejenigen für Kindertagesbetreuung auf- bzw.
abgerundet wurden, weil dies wohl auch seitens des Statistischen Bundesamts bei den Aufwendungen je Schüler/in gemacht worden war. Zu beachten ist allerdings, dass sich die erstgenannten Zahlen auf das Jahr 2019 und die Beträge je Schüler/in auf das Jahr 2017 beziehen.
Dennoch kann Tabelle 3 entnommen werden, dass in nahezu allen Bundesländern die Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Kindertagesbetreuung höher waren als diejenigen für Grundschüler/innen. Ausnahmen waren Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch die übrigen ostdeutschen Länder und wahrscheinlich auch Hamburg, wenn man beachtet, dass die Aufwendungen je Schüler/in im Jahr 2019 höher als 2017 sein dürften.
Selbst wenn man alle Allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt, lagen in den meisten Bundesländern die Ausgaben je Kind in Kindertagesbetreuung höher als diejenigen je Schüler/in – und das, obwohl Erzieher/innen viel weniger verdienen als Lehrer/innen (laut Bildungsfinanzbericht 2020 machten Personalkosten 82,2 % der gesamten Schulausgaben aus).
Relevantere Gründe für diese Unterschiede könnten z.B. der hohe Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindertageseinrichtungen, der größere Personalbedarf bei der Betreuung unter Dreijähriger aufgrund sehr kleiner Gruppen und höhere Investitions- und Sachkosten beim Bau und Betrieb von Kitas sein. Literatur Statistisches Bundesamt (2020a): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2019.
Erschienen am 26. September 2019, Tabelle Q2 und Q3 korrigiert am 07.02.2020. Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2020b): Bildungsfinanzbericht 2020. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Wiesbaden: Selbstverlag Textor, M.R. (2008): In Berlin ist ein Kleinkind doppelt so viel wert wie in Bayern: Zum Zusammenhang von Ausgaben, Qualitätskriterien, Betreuungsquoten und Elternbeiträgen. (abgerufen am 16.12.2020) Textor, M.R. (2013): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung – zwischen 2008 und 2011 um 1.156 Euro gestiegen!? (abgerufen am 14.12.2020) Textor, M.R.
(2016): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung, Betreuungsquoten und Rahmenbedingungen. (abgerufen am 16.12.2020) Textor, M.R. (2017): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Zehn-Jahres-Vergleich: 2006 bis 2015. (abgerufen am 16.12.2020) Autor Dr.
- Martin R. Textor studierte Pädagogik, Beratung und Sozialarbeit an den Universitäten Würzburg, Albany, N.Y., und Kapstadt.
- Er arbeitete 20 Jahre lang als wissenschaftlicher Angestellter am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München.
- Von 2006 bis 2018 leitete er zusammen mit seiner Frau das Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF) in Würzburg.
Er ist Autor bzw. Herausgeber von 45 Büchern und hat 770 Fachartikel in Zeitschriften und im Internet veröffentlicht.Homepage: Autobiographie unter : Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Jahr 2019: von 5.046 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 12.079 Euro in Berlin!
Wie teuer ist eine Tagesmutter in NRW?
Was verdient eine Tagesmutter in NRW netto? — Gehalt Tagesmutter in Nordrhein-Westfalen
Region | 1. Quartil | Mittelwert |
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Bochum / Herne / Recklinghausen | 1.818 € | 2.161 € |
Bonn | 1.981 € | 2.346 € |
Dortmund | 1.687 € | 2.040 € |
Duisburg | 1.534 € | 1.568 € |
Was kostet ein Kitaplatz in Köln?
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Jahres-einkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
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bis 49.084 | 181,65 | 224,26 |
bis 61.355 | 244,22 | 301,50 |
bis 78.000 | 276,26 | 341,07 |
bis 100.000 | 331,51 | 409,28 |